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MILITÄR
Leibwachen


LIKTOREN

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Lictores

Die lictores (Liktoren) waren ursprünglich jene Diener des römischen Königs, die ihn als Leibgarde beschützen sollten. Mit der Errichtung der Republik wies man sie jenen Magistraten zu, die über das imperium (absolute Rechtsgewalt) verfügten. In der Kaiserzeit standen sie dadurch auch dem Kaiser zu.

Es zeigte sich aber bald, dass diese Leibwache zu schwach war, um die Magistrate - besonders in Krisensituationen oder im Feld - zu schützen. Deshalb wurden nach und nach die extraordinarii mit dem Schutz der Konsuln, die ja auch Feldherrn waren, beauftragt. Aus beiden Formationen sollten sich schliesslich die Prätorianer entwickeln. Aus der Rechtstradition heraus wurden die Liktoren jedoch beibehalten. Als Zeichen der Amtsgewalt der römischen Magistrate trugen sie an der linken Schulter die fasces. Dabei handelte es sich um ein in Rutenbündel eingearbeitetes Richtbeil. Die Herkunft dieser Tradition dürfte in Etrurien liegen.

Sie gingen dem Magistrat bei seinen Auftritten in der Öffentlichkeit stets voran um ihm den Weg durch die Menge zu bahnen, sich Recht und Respekt zu verschaffen sowie ihn bei Reden zu unterstützen (einfacher Ordnerdienst). Wollte der Magistrat ein Haus betreten, so klopfte der vorderste Liktor an die Tür. Wie zahlreiche antike Schriftsteller anmerken, nutzten die hohen Beamten die Leibgarde auch im halbprivaten Bereich, so bei Besuchen in Tempeln, im Theater oder gar in den Thermen. Nach römischem Rechtsverständnis durfte der amtshandelnde Magistrat nie ohne Liktoren auftreten, wohingegen ein Besuch bei einem höherrangigeren Beamten (z.B. ein Prätor bei einem Konsul) ohne Leibgarde erfolgen musste (d.h. sie blieben vor dem Haus oder Amtsraum). Gleichermassen wurde ausserhalb Roms bei freien Städten verfahren, wo sie entweder vor den Mauern bleiben mussten oder nur ein Liktor (so etwa durch Germanicus in Athen) mitgenommen wurde.

Durch das imperium der obersten Magistrate führten die Liktoren in früher Zeit auch Festnahmen und Verhaftungen durch. Bei Verurteilten übernahmen sie einen Teil des Bestrafungskanons (meist Auspeitschungen). In Extremfällen wurden sie für die Vollstreckung von Todesurteilen herangezogen (vgl. hierzu das Richtbeil in ihren Rutenbündeln!).

Wie einst die Könige, hatten die beiden Konsuln das Recht von je zwölf Liktoren begleitet zu werden. Dem gerade nicht amtierenden Magistrat gingen sie ohne ihre Rutenbündel voran. Während des ersten Decemvirates 451 v.Chr. hatte der die Tagesgeschäfte führende Decemvir ebenfalls Anrecht auf zwölf Liktoren. Die Decemviri des zweiten Kollegiums 450/449 v.Chr. massten sich alle eine Leibgarde von je zwölf Liktoren an.

Der Praetor konnte sich auf sechs Liktoren stützen. Kaiserliche Legaten kamen später auf fünf. Der Dictator konnte infolge der Aussergewöhnlichkeit seines Amtes und der Gefahr, die die Krisenzeit für die er gewählt wurde mit sich brachte, über 24 Liktoren verfügen. Die Kaiser beanspruchten ursprünglich zwölf Liktoren. Domitianus erhöhte ihre Zahl auf 24.

Plebejische Magistrate hatten kein Anrecht auf sie. Niederrangige Beamte, die Spiele und/oder Leichenzüge ausrichteten (meist die Aedilen) konnten für die Durchführung der Veranstaltung auf unbestimmte Anzahl von Liktoren zurückgreifen, die dann Ordnerdienste verrichteten. Es gab in der römischen Gesellschaft jedoch auch Personen, die keine Magistrate waren und die Dienste einer Leibwache dennoch beanspruchen durften.

Dem flamen dialis (Priester des Iuppiter Optimus Maximus), wie auch den Vestalinnen, ging bei ihren Rundgängen durch die Stadt ein lictor curiatius (Kurienliktor) voran und half beim Opferdienst. Bezeichnung und Tätigkeit stammten noch aus ältester Zeit, wo sie den Pontifex Maximus (oberster Priester) bei der Einberufung der Kuriatskomitien begleitet und dort bei den kultischen Handlungen assistiert hatten.

Die Liktoren rekrutierten sich aus römischen Bürgern und vor allem Freigelassenen; Sklaven waren von dieser Tätigkeit ausgeschlossen. Rechtlich gesehen waren sie apparitores (Magistratsdiener). Im Rang standen sie nach den scribae (Bürovorstehern) an zweiter Stelle vor allen anderen Amtsdienern. Die Liktoren waren standesgemäss in Kollegien zusammengefasst, die in Dekurien (hier: Sektionen) zu 24 Mann gegliedert waren. Ihre Auswahl, Ausrüstung und Besoldung oblag dem Staat. Als Gehalt erhielten sie 600 Sesterzen im Jahr, wie aus einer Inschrift bekannt wurde.

Der dem Magistrat zunächst gehende Liktor wurde als lictor primus oder lictor proximus bezeichnet. Die Statthalter in den Provinzen besassen ähnliche Formationen, die statores genannt wurden. Als sichtbare Repräsentanten der römischen Staatsgewalt trugen sie in Rom die Toga und im Felde einen Kriegsmantel. An Tagen öffentlicher Trauer trugen sie schwarz und ihre Rutenbündel mit der Spitze nach unten.

Liktor in Toga
mit Rutenbündel
und Lorbeerkranz

e collectione imaginum W.Tungsten (c) incognatus


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", "Der kleine Pauly"

 

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